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   BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22   

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BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22 (https://dejure.org/2023,797)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2023 - 4 AZR 180/22 (https://dejure.org/2023,797)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 4 AZR 180/22 (https://dejure.org/2023,797)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § ... 670 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 533 ZPO, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 3 TVG, § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 EStG, § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV, § 9 MTV, § 271 BGB, § 8 Abs. 5 Satz 1 MTV, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Parallelentscheidung zu BAG 4 AZR 171/22 v. 25.01.2023

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parallelentscheidung zu BAG 4 AZR 171/22 v. 25.01.2023

  • datenbank.nwb.de

    Verpflegungszuschuss - Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenbildung -Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - tarifvertragliche Ausschlussfrist

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Anspruch auf Verpflegungszuschüsse - Günstigkeitsvergleich § 4 Abs. 3 TVG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22
    Deren unmittelbare und zwingende Wirkung hat lediglich zur Folge, dass eine ungünstigere Einzelvereinbarung keine Geltung entfalten kann, weil sie von der tariflichen Regelung verdrängt wird (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 489/19 - Rn. 27 mwN, BAGE 170, 230) .

    Dem Arbeitnehmer verbleibt aufgrund der verfassungsrechtlich verbürgten Privatautonomie - wie auch das in § 4 Abs. 3 TVG verankerte Günstigkeitsprinzip zeigt - ein eigener Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung seiner Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 489/19 - Rn. 28 mwN, aaO) .

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22
    Der Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei etwas zugesprochen wird, ohne dass sie dies beantragt hat, sondern auch dann, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat (st. Rspr., zB BAG 23 Januar 2019 - 4 AZR 445/17 - Rn. 17 f., BAGE 165, 100) .

    Das klageabweisende Urteil ist insoweit zu berichtigen, um eine sonst eintretende Rechtskraft zu verhindern, ohne dass es eines förmlichen Entscheidungsausspruchs bedurfte (vgl. BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 445/17 - Rn. 20, BAGE 165, 100) .

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22
    Bei diesem sog. Günstigkeitsvergleich sind die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen gegenüberzustellen, die in einem inneren Zusammenhang stehen, sog. Sachgruppenvergleich (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27 ff., BAGE 151, 221) .

    Der Verpflegungszuschuss kann nicht der Sachgruppe "Arbeitszeit und Arbeitsentgelt" zugeordnet werden, anhand derer ein Günstigkeitsvergleich mit dem für die identische Arbeitszeit geleisteten tariflichen Entgelt durchzuführen wäre (zur Berücksichtigung der Arbeitszeit bei Bildung der Sachgruppe BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 35 mwN, BAGE 151, 221) .

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06

    Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22
    Der Gesetzgeber geht in Zusammenhang mit § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 EStG typisierend davon aus, dass ein beruflich veranlasster Mehraufwand für Verpflegung anzuerkennen ist, wenn sich der Arbeitnehmer nicht am Betriebssitz oder an anderen ortsfesten betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers aufhält (vgl. BFH 18. Juni 2009 - VI R 61/06 - Rn. 13, BFHE 226, 59) .
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22
    Der Lauf der Ausschlussfrist beginnt aber nicht vor Fälligkeit, also nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen kann, § 271 BGB (BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 55, BAGE 163, 144) .
  • BAG, 27.10.1998 - 1 ABR 3/98

    Spesenregelung und Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22
    (d) Für die Einordnung des Verpflegungszuschusses als pauschalierter Aufwendungsersatz spricht zudem, dass sich die Parteien hinsichtlich der Voraussetzungen (einer mindestens achtstündigen Abwesenheit von der Betriebsstätte) - mit marginalen Abweichungen - an den steuerrechtlichen Vorgaben von § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 3 EStG orientiert haben (so auch bei der Bewertung betrieblicher Spesensätze für Tätigkeiten im Außendienst BAG 27. Oktober 1998 - 1 ABR 3/98 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 90, 76) .
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22
    Die Privatautonomie soll durch die zwingende Wirkung eines Tarifvertrags allerdings nicht mehr als notwendig eingeschränkt werden (BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 43 mwN, BAGE 125, 179) .
  • BAG, 08.11.1962 - 2 AZR 109/62

    Nahauslösungen für Montagearbeiter - Arbeitsentgelt - Ersatz für Mehraufwendungen

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22
    (3) Auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 1962 (- 2 AZR 109/62 - BAGE 13, 301) zu einer Nahauslösung lässt sich nicht entnehmen, dass es sich bei einem Verpflegungszuschuss stets um Arbeitsentgelt handelt.
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 456/18

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Pförtnerdienst - Verlangen einer

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22
    (a) Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich bereits nach seinem äußeren Erscheinungsbild um einen Formularvertrag, der nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen ist (vgl. dazu BAG 3. Juli 2019 - 4 AZR 456/18 - Rn. 37 mwN) .
  • BAG, 05.04.2000 - 7 AZR 213/99

    Arbeitsentgelt - Aufwandsentschädigung

    Auszug aus BAG, 25.01.2023 - 4 AZR 180/22
    Die Festsetzung steuerfreier Pauschbeträge durch den Gesetzgeber kann als Indiz dafür gewertet werden, dass in der Regel derartige Mehraufwendungen anfallen (zur Festsetzung von Pauschbeträgen durch die Finanzverwaltung vgl. BAG 5. April 2000 - 7 AZR 213/99 - zu 1 der Gründe mwN) .
  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01

    Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungspauschale

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

  • BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70

    Anrechnungsklauseln

  • BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1101/21

    Saalgruppenvergleich, Verpflegungszuschuss, Günstigkeitsprinzip

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